Ihr Geld soll Gutes tun? Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt ist das ideale Werkzeug. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer eigenen Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen. Viele Vorteile sprechen dafür.
Das Grundprinzip – gute Gründe
Gemeinsam für den guten Zweck
Die Stiftergemeinschaft wird treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand AG
verwaltet. Die Deutsche Stiftungstreuhand betreut zurzeit mehr als 1.700 Stifter (Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Hand). Ihr Handeln wird bestimmt durch den Respekt vor den Entscheidungen des Stifters. Für jede Stiftung gibt es Kontrollorgane, die auch mit externen sachkundigen Personen besetzt sind.
Allgemeine Fragen und Antworten
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Aber auch Themenstiftungen mit einem konkreten Förderschwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit.
Sie können grundsätzlich alle förderfähigen Stiftungszwecke unterstützen, welche der Gesetzgeber gemäß der Abgabenordnung (AO) für Stiftungszwecke zugelassen hat.
Typische Beispiele hierfür sind:
Nein, denn Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift.
Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Die Deutsche Stiftungstreuhand AG übernimmt als Stiftungsverwalter und -treuhänder folgende Aufgaben:
Selbstverständlich erhalten Sie einen umfassenden Geschäftsbericht und können sich auch aktiv - z. B. bei einer Spendenübergabe - einbringen.
Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000,00 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.
Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Beides ist möglich.
Sie können eine Stiftung zu Lebzeiten gründen und die damit verbundenen Steuervorteile für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen. In diese Stiftung können Sie dann jederzeit Spenden oder Zustiftungen einzahlen, um Sie langsam zu erhöhen. Die Stiftung können Sie sogar in Ihrem Nachlass testamentarisch berücksichtigen.
Es ist aber auch ganz einfach eine Stiftung erst nach dem Tod zu gründen. In diesem Fall müssen Sie ein Testament errichten, in dem sie als (Teil)Erben eine neu zu errichtende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt bestimmen.
Die Errichtung zu Lebzeiten kommt allerdings wesentlich häufiger vor, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet.
Ja, die gemeinnützige Stiftung eignet sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine Erben vorhanden sind, bietet sich die Stiftung als Instrument der Nachlassregelung an.
Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Unterstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur bereits bestehenden nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt“ geführt wird, erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftung zu. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro (Ehegatten /Lebenspartner doppelt) für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Zustiftung durch Erben: Geerbtes Vermögen kann durch die Erben zugestiftet werden. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen. Hierfür wird empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.
Gemeinsam mehr erreichen
Sie möchten eine bestehende Stiftung unterstützen? Hier sehen Sie einen Auszug der derzeitigen Stiftungen in der Stiftungsgemeinschaft.
Dr. Ejad Zoubi aus Ibbenbüren ist vor einigen Jahren an der Krankheit ALS verstorben. In Gedanken an ihren Mann und Vater haben seine Frau und seine vier Kinder nun die Dr. Ejad-Zoubi-Stiftung gegründet. Warum sie das gemacht haben, wen die Stiftung fördert und was für Aktionen geplant sind, verrät Tarek Zoubi, einer der vier Söhne, im Gespräch mit uns.
Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen Jede bestehende Stiftung können Sie mit einer Spende oder Zustiftung stärken.
Unser Engagement
Viele Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales werden durch Spenden oft erst möglich.
Spendenplattform der Kreissparkasse Steinfurt
Die Spendenplattform Ihrer Sparkasse bringt gute Ideen, engagierte Projektstarter und mögliche Spender zusammen.
Kulturstiftung der Kreissparkasse Steinfurt
Unsere Kulturstiftung sorgt für Impulse und fördert die Kultur in Städten und Kommunen des Altkreises Steinfurt.
Sportstiftung der Kreissparkasse Steinfurt
Unsere Sportstiftung fördert den Sport in Städten und Kommunen des Altkreises Steinfurt.
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