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Vorteile

Mietkaution in Bar – die spare ich mir

Die Sparkassen-Mietkautions­versicherung ersetzt die übliche Bar­kaution an die vermie­ten­de Person. So kön­nen Sie das gesparte Geld für Ihren Umzug, die Ein­rich­tung oder per­sönliche Wünsche nutzen.

Gut für Mietende

  • Keine Bar­kaution, Kautions­spar­buch oder Kautions­finan­zierung er­for­der­lich
  • Mehr Geld für Um­zug oder per­sön­liche Wün­sche, wie zum Bei­spiel eine neue Wohnungs­einrich­tung
  • Keine Doppel­belas­tung bei noch nicht erstat­teter Miet­kaution der alten Woh­nung
  • Eine bereits hinter­legte Bar­kaution kann mit Zu­stimmung des Ver­mieters er­setzt wer­den
  • Im Premium-Tarif sind Sie im Falle einer betriebs­bedingten Kündi­gung bis zu 24 Mo­nate von der Beitragszahlung befreit
Ihr nächster Schritt

Mit der Sparkassen-Mietkautions­versicherung benötigen Sie kein Bargeld für die Hinterlegung Ihrer Kaution. Sie können Ihre Versicherung gern direkt hier abschließen. Oder vereinbaren Sie einen Termin für mehr Informationen.

Details

Alle Highlights zusammengefasst

 

Basis

Premium

Digital Sofortpolice
Unbegrenzte Laufzeit und jederzeit kündbar
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit x bis zu 24 Monate
Zeitraum für Rückzahlung bei Inanspruchnahme unverzüglich In drei Raten möglich
Bürgschaftsart Auf erstes Anfordern Nicht auf erstes Anfordern
Jahresbeitrag 4,5 Prozent der Mietkautions­summe 5,0 Prozent der Mietkautions-summe

Zwei unter­schiedliche Bürgschafts­arten im Versicherungs­fall

Meldet die Vermieterin oder der Vermieter am Ende des Miet­verhält­nisses einen Ver­sicherungs­fall, wie beispiels­weise einen Sach­schaden oder Miet­ausfall, hängt es von den ver­schiedenen Bürg­schaftsarten ab, wie im einzelnen Fall weiter vor­gegangen wird.

Auf erstes Anfordern

Die vermietende Person er­hält die Zah­lung ohne jeg­liche Über­prüfung un­verzüglich nach Zahlungs­auf­for­derung vom Bürgen und kann somit schnell, wie im Fall der Miet­kaution in bar, über die Ver­sicherungs­summe ver­fügen.

Der Bürge darf die Zah­lung nur dann ver­weigern, wenn die For­derung des Ver­mieten­den offen­kundig rechts­miss­bräuchlich ist.

Nicht auf erstes Anfordern

Nach der For­derung der vermietenden Person wird diese zunächst auf ihre Recht­mäßigkeit hin geprüft. Erst nach posi­tiver Prüfung wird die Forderung auch an die ver­mietenden Per­sonen aus­ge­zahlt.

Somit profitieren alle Beteilig­ten, sowohl Vermie­ten­de als auch Mieterinnen und Mieter, von Fair­ness und ei­nem Plus an Sicherheit.

Gute Argumente für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter

  • Gleiche Sicher­heit wie bei einer Bar­kaution sowie einem Kautions­sparbuch
  • Verbind­liche Bürg­schaftszusage durch einen zuver­lässigen und sol­venten Partner
  • Miet­sicher­heit ab dem ersten Tag in voller Höhe
  • Schnelle Neu­vermietung durch die Redu­zierung von finan­ziellen Hürden für Mietende
  • Keine anfallenden Ge­büh­ren
  • Solvente Mietende dank Bonitäts­prüfung
  • Deutlich geringerer Verwaltungs­aufwand wie beispiels­weise für Konto­eröff­nung und Konto­führung
  • Keine jährlichen Zins- und Steuer­abrechnungen
Ihr nächster Schritt

Mit der Sparkassen-Mietkautions­versicherung benötigen Sie kein Bargeld für die Hinterlegung Ihrer Kaution. Sie können Ihre Versicherung gern direkt hier abschließen. Oder vereinbaren Sie einen Termin für mehr Informationen.

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