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Überblick

Werte stiften – Spuren hinterlassen

Ihr Geld soll Gutes tun? Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt ist das ideale Werkzeug.  Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer eigenen Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen. Viele Vorteile sprechen dafür.

  • Einfach zu errichten - kostengünstig
  • Umfassende Beratung
  • Verwaltung durch Stiftergemeinschaft
  • Schon ab 25.000 Euro
  • Namens- oder Themenstiftung
  • Regionaler Bezug möglich

Das Grundprinzip – gute Gründe

  • Schaffen Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihre Lebenspartner oder sich selbst.
  • Tun Sie Ihrer Heimat etwas Gutes und übernehmen sie gesellschaftliche Verantwortung. Unterstützen Sie die Ihnen am Herzen liegenden regionalen oder überregionalen Förderzwecke und Einrichtungen.
  • Geben Sie etwas von dem weiter, was Sie im Leben erreicht haben.
  • Die Stiftung gilt ewig. Viele Stiftungen überdauern bereits Jahrhunderte und wirken immer noch.
  • Fördern Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung. Der besondere Vorteil in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
  • Sie entscheiden frei, ob Sie anonym stiften oder ob die Stiftung Ihren Namen trägt.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können zu Lebzeiten steuerlich geltend gemacht werden. 
  • Bei Zustiftungen von Todeswegen kann Ihre Stiftung das ihr zugedachte Vermögen ohne Abzug von Erbschaftssteuer erhalten.  

Gemeinsam für den guten Zweck

Die Stiftergemeinschaft wird treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand AG
verwaltet. Die Deutsche Stiftungstreuhand betreut zurzeit mehr als 1.700 Stifter (Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Hand). Ihr Handeln wird bestimmt durch den Respekt vor den Entscheidungen des Stifters. Für jede Stiftung gibt es Kontrollorgane, die auch mit externen sachkundigen Personen besetzt sind.

Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen und Antworten  

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Aber auch Themenstiftungen mit einem konkreten Förderschwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit.

Welche Zwecke können unterstützt werden?

Sie können grundsätzlich alle förderfähigen Stiftungszwecke unterstützen, welche der Gesetzgeber gemäß der Abgabenordnung (AO) für Stiftungszwecke zugelassen hat.   

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Kirchliche Zwecke
  • Tierschutz
  • Kultur
  • Heimatpflege und -kunde
  • Kunst- und Denkmalpflege
  • Erziehung- und Jugendhilfe
  • Sport
  • Studentenhilfe
  • Altenhilfe
  • u.v.m.  
Ist die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung aufwendig?

Nein, denn Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift.

Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Die Deutsche Stiftungstreuhand AG übernimmt als Stiftungsverwalter und -treuhänder folgende Aufgaben:

  • Die Anerkennung beim Finanzamt
  • Kontoführung
  • Spendenverwaltung
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Buchhaltung
  • Beantwortung von Stifter- und Spendenanfragen
  • Jahresabschluss
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • Erstellung und Versand des Geschäftsberichts
  • Mitwirkung bei der Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch die Sparkasse
  • Auf Wunsch: Die Pflege Ihres Grabes

Selbstverständlich erhalten Sie einen umfassenden Geschäftsbericht und können sich auch aktiv - z. B. bei einer Spendenübergabe - einbringen.

Ab welchem Betrag kann eine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000,00 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.  

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Muss ich die Stiftung zu Lebzeiten gründen oder kann die Gründung auch erst nach dem Tod erfolgen?

Beides ist möglich.  

Sie können eine Stiftung zu Lebzeiten gründen und die damit verbundenen Steuervorteile für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen. In diese Stiftung können Sie dann jederzeit Spenden oder Zustiftungen einzahlen, um Sie langsam zu erhöhen. Die Stiftung können Sie sogar in Ihrem Nachlass testamentarisch berücksichtigen.  

Es ist aber auch ganz einfach eine Stiftung erst nach dem Tod zu gründen. In diesem Fall müssen Sie ein Testament errichten, in dem sie als (Teil)Erben eine neu zu errichtende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt bestimmen.   

Die Errichtung zu Lebzeiten kommt allerdings wesentlich häufiger vor, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet. 

Kann ich meine Stiftung als Erbin einsetzen?

Ja, die gemeinnützige Stiftung eignet sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine Erben vorhanden sind, bietet sich die Stiftung als  Instrument der Nachlassregelung an.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Unterstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur bereits bestehenden nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Steinfurt“ geführt wird, erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftung zu. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro (Ehegatten /Lebenspartner doppelt) für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben: Geerbtes Vermögen kann durch die Erben zugestiftet werden. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen. Hierfür wird empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.

Bestehende Stiftungen

Gemeinsam mehr erreichen

Sie möchten eine bestehende Stiftung unterstützen? Hier sehen Sie einen Auszug der derzeitigen Stiftungen in der Stiftungsgemeinschaft.  

Bürgerstiftung Lotte

Die Bürgerstiftung Lotte ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Das Leitmotiv für die Gründung war der nachhaltige Wunsch, im kommunalen Bereich etwas zu bewegen.

Familie Woslauf-Stiftung

VDI-Ingenieurhilfe e. V.: Rat und Tat für Ingenieure in Not. Seit 1894 hilft der Verein Kollegen mit Gesprächen, mit Begleitung, aber auch mit finanzieller Unterstützung.

Radoch-Stiftung

Wittekindshof Bad Oeynhausen: Er wurde 1887 gegründet, um für Menschen mit geistiger Behinderung erste evangelische Angebote in Westfalen zu entwickeln.

Dr. Angela Ubrich-Stiftung

Ärzte ohne Grenzen e. V.: Als humanitäre medizinische Organisation setzt sich Ärzte ohne Grenzen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung in den Ländern ein, in denen das Überleben von Erwachsenen und Kindern gefährdet ist.

Strong girls for Africa-Stiftung

Bildung und Gesundheit für Mädchen in Afrika.

Irmi und Gertraud Rautenberg-Stiftung

Stiftungszweck: Tierschutz 

Josef Beermann Stiftung

Stiftungszweck: Bürgerschaftliches Engagement zum Gemeinwohl der Bevölkerung, Bildung und Erziehung, Natur- und Landschaftsschutz  in der Region.  

Bulling und Polewsky Stiftung

Stiftungszweck: Musik und Kultur, Kinder mit Behinderungen, Sport, Naturschutz im Kreis Steinfurt und in GMHütte.

Ingrid und Peter Neugebauer-Stiftung

Stiftungszweck: Sozialdienst kath. Frauen e. V. Ibbenbüren, Hospiz Ibbenbüren, NABU - Naturschutzbund.

Bankverbindung für Spenden und ZustiftungenJede bestehende Stiftung können Sie mit einer Spende oder Zustiftung stärken.

Unser Engagement

Viele Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales werden durch Spenden oft erst möglich.   

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