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Hüpfburg

Damit Kinderaugen leuchten

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Die Kreissparkasse Steinfurt stellt den gemeinnützigen Vereinen und Institutionen (z.B. Schulen und Kindergärten) ihres Geschäftsgebietes zwei Hüpfburgen kostenlos zur Verfügung (davon ausgenommen sind ausdrücklich Feiern im privaten Rahmen wie Kindergeburtstage oder Nachbarschaftsfeste sowie Veranstaltungen von Firmen). Die Hüpfburg kann immer nur für einen Tag ausgeliehen werden. Das Abholen und der Rücktransport der Anhänger aus Ibbenbüren bzw. Steinfurt sind selbst zu organisieren. Näheres erfahren Sie in den Vertrags- und Buchungsbedingungen.

So geht's:

  1. Entscheiden Sie, ob Sie die Steinfurter oder Ibbenbürener Hüpfburg ausleihen möchten.
  2. Wählen Sie im Kalender einen freien Termin aus. Mögliche Termine sehen Sie im Kalender.
  3. Füllen Sie das Buchungsformular aus und akzeptieren Sie die Vertrags- und Buchungsbedingungen.
  4. Spätestens am folgenden Arbeitstag erhalten Sie von der Kreissparkasse Steinfurt die Ausleih-Bestätigung. Damit kommt der Leihvertrag zustande.
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