Saldenbestätigung
Bei einer Saldenbestätigung werden die Kontostände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt.
Zinsbestätigung
Bei einer Zinsbestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalenderjahr bestätigt.
Jahresabschlussbestätigung
Mit einer Jahresabschlussbestätigung können Sie sich einmal jährlich für Ihre Wirtschaftsprüfer zum Stichtag die Salden aller Konten sowie die Verfügungsberechtigungen bestätigen lassen.
Steuerbescheinigung
Bei einer Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapitalerträge einer Person oder eines Konto nachweist. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung kann es zu Kosten kommen. Ihr Berater kann Sie hierzu im Detail informieren.
Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkartenauszüge, sowie weitere Bescheinigungen und Bestätigungen komfortabel in Ihrem Elektronischen Postfach im Firmenkundenportal.
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Die Kreissparkasse Steinfurt wird Ihnen keine Auskünfte zu Verträgen, Kontoständen oder ähnlichem erteilen.
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