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Vorteile

Ihre Vorteile

  • Aktuelle Konto­auszüge im Schnell­zugriff
  • Zustellung zum Monatsbeginn
  • Papier­freie Archivierung mit sicheren PDF-Dokumenten
  • Zusätzlich Porto­kosten ein­sparen
  • Einfach in elektronische Buch­führungs- und Dokumenten-Management-Systeme ein­zubinden
  • Dank qualifizierter Signatur: Steuerliche Anforderungen an die Unveränderbar­keit des Aus­zugs erfüllt   
Ihr nächster Schritt

Voraussetzung für den Empfang elektronischer Konto­auszüge ist das Elektronische Postfach oder die Nutzung einer Banking-Software. Informieren Sie sich unten über die verschiedenen Verfahren oder nehmen Sie einfach Kontakt zu Ihrem Berater auf.

Abruf-Varianten

Abruf-Varianten im Überblick

Sie können Ihren Kontoauszug in elektronischer Form über drei Varianten abrufen. Welches Verfahren sich für Ihre Zwecke am besten eignet, verrät Ihnen auch gern Ihr Berater.

  Elektronisches Postfach HBCI / FinTS EBICS
  Für Einzel- und Kleinunternehmer, die das Online-Banking über die Internet-Filiale nutzen. Für Unternehmen, die ihre Bankgeschäfte mit einer Banking-Software durchführen. Für Unternehmen, die ihre Bankgeschäfte mit einer Banking-Software und dem EBICS-Standard durchführen.
Abruf via Internet-Filiale Ja Nein Nein
Abruf via Banking-Software (z.B. SFirm) Nein Ja Ja
Geeignetes Sicherungsverfahren chipTAN, pushTAN chipTAN, pushTAN EBICS-Verfahren
Auszugsintervall monatlich monatlich monatlich
Elektronische Signatur Ja Ja Ja
Bereitstellungsdauer unbegrenzt 35 Tage 35 Tage
Kostenpflichtiger Versand bei Nichtabruf Nein Ja Ja
Preis 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
  Jetzt freischalten Jetzt anfragen Jetzt anfragen
  Elektronisches Postfach HBCI / FinTS EBICS
Abruf via Internet-Filiale Ja Nein Nein
Abruf via Banking-Software (z.B. SFirm) Nein Ja Ja
Geeignetes Sicherungsverfahren chipTAN, pushTAN chipTAN, pushTAN EBICS-Verfahren
Auszugsintervall monatlich monatlich monatlich
Elektronische Signatur Ja Ja Ja
Bereitstellungsdauer unbegrenzt 35 Tage 35 Tage
Kostenpflichtiger Versand bei Nichtabruf Nein Ja Ja
Preis 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
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Einrichtung in SFirm

Im Handbuch von SFirm finden Sie im Kapitel 35.2.1 "Signierter elektronischer Kontoauszug für Firmenkunden" alle Informationen zum Abruf des Elektronischen Kontoauszugs.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Ihre Auszüge zukünftig elektronisch erhalten?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Berater auf. Er beantwortet auch Ihre Fragen zu den verschiedenen Abrufverfahren.

Signatur und Aufbewahrung

Signatur und Aufbewahrung

Qualifizierte elektronische Signatur

Wie die Unterschrift bei einem Papier­dokument ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes. Darüber hinaus sorgt sie für eine höhere Akzeptanz und eine sicherere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Denn auch eine nachträgliche Änderung des Dokuments ist ein­deutig erkennbar.

Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Konto­auszug einem Papier­konto­auszug gleich­gestellt. Mit Hilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buch­führungs­pflichten gegenüber dem Finanz­amt bzw. Betriebs­prüfern nach­weisen, dass der Auszug tatsächlich von der Spar­kasse erstellt und seit der Erstellung nicht verändert wurde. Zudem sparen Sie Personal- und Raum­kosten, da die papier­hafte Archivierung entfällt.

Kosten­freie Software

Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie einen sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassen­kunden kosten­frei nutzbare Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ können Sie hier herunter­laden.

Sichere Aufbewahrung

Als Empfänger des elektronischen Konto­auszugs sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Auf­bewahrung von Büchern, Auf­zeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff“, kurz GoBD, zu beachten. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater gern weiter.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung im Überblick
  • Die Inhalte dürfen nicht verändert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr fest­stellbar ist.
  • Die über­mittelten Daten dürfen vor dem Weiter­verarbeiten in Ihren Systemen, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Aus­druck nicht bzw. nur nach­voll­ziehbar verändert werden.
  • Das Daten­verarbeitungs­system muss die Un­veränderbarkeit des Daten­bestandes gewährleisten.
  • Die Daten müssen während der Dauer der Auf­bewahrung jeder­zeit verfügbar sein.
  • Die Daten müssen unverzüglich lesbar gemacht werden können.
  • Die Daten müssen mit den Buchungs­belegen inhaltlich über­einstimmen, wenn sie les­bar gemacht werden.
  • Die Daten müssen maschinell aus­gewertet werden können.
  • Originär digitale Daten sind auf maschinell verwert­baren Daten­trägern zu archivieren. Nicht ausreichend ist die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswert­baren Formaten.

Mit Hilfe der Signatur ist der Nach­weis erbracht, dass die Inhalte des Konto­auszugs nicht verändert wurden. Um die An­forderungen an die maschinelle Aus­wertbar­keit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Konto­auszugs­datei auch die Umsatz­daten aus Ihrer Electronic-Banking-Software auf­bewahren und auf Verlangen zu­gänglich machen.

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Sie möchten Ihre Auszüge zukünftig elektronisch erhalten? Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Berater auf.

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