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Flottenerneuerungs­programm

Lkw-Abwrackprämie für Unternehmen

Flottenerneuerungs­programm

Lkw-Abwrackprämie für Unternehmen

  • Bis zu 20.000 Euro Fördermittel
  • Unabhängig von Finanzierung
  • Antragstellung bis zum 15. April 2021
Überblick

Flottenerneuerungsprogramm

Seit neuestem gibt es eine Abwrackprämie für Lastkraftwagen. Offiziell wird es „Flotten­erneuerungs­programm“ genannt. Es ist ein großer Mehrwert und eine gute staatliche Unterstützung für viele mittelständischen Betriebe aus der Region. Die Finanzierungsart spielt keine Rolle. Kauf oder Leasing berechtigen die Unternehmen, am Flottenerneuerungsprogramm teilzunehmen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Austausch alter Lkw gegen neue Lkw ab 7,5 Tonnen
  • Verschrottung eines alten Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis V oder EEV
  • Förderung bis maximal 20.000 Euro
  • Unabhängig von der Art der Finanzierung
  • Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG): https://antrag-gbbmvi.bund.de/
  • Antragstellung muss bis spätestens 15. April 2021 erfolgen
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und entwickeln Sie gemeinsam mit ihm ein für Sie maß­geschneidertes Gesamt­konzept.

Details

Alle Fakten zum Flottenerneuerungsprogramm im Überblick

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung fördert den Austausch alter Lkw gegen neue Lkw ab 7,5 Tonnen mit bis zu 15.000 €. Voraussetzung ist, dass der neu erworbene Lkw die aktuelle Schadstoffklasse Euro VI und bestimmte zusätzliche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig muss ein alter Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis V oder EEV verschrottet werden.

Wie hoch wird gefördert?

  • Bei Verschrottung Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro V / EEV: 15.000 €*
  • Bei Verschrottung Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro IV / schlechter: 10.000 €*
  • Bei Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie: bis zu 5.000 € (bis zu 60% des Anschaffungspreises der Technologie)*

Voraussetzungen allgemein

  • Antragstellung bis zum 15.04.2021
  • Natürliche und juristische Person des Privatrechts
  • Antragstellung und -bewilligung vor Kauf!

Voraussetzung Bestandsfahrzeug

  • Verschrottung spätestens zwei Monate nach Erstzulassung Neufahrzeug und spätestens bis 31.12.2021
  • Schadstoffklasse Euro 0 bis V oder EEV
  • Fahrzeugklasse N2/N3 ab 7,5 t zGG
  • Zwölf Monate Zulassung in DE, zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung

Voraussetzung Neufahrzeug

  • Schadstoffklasse Euro VI
  • Fahrzeugklasse N2/N3 ab 7,5 t zGG
  • Rollwiderstandsoptimierte Reifen
  • Abbiegeassistenzsystem
  • Produktionsjahr 2021
  • Mindesthaltedauer 24 Monate unabhängig von der
    Finanzierungsart

Antragstellung

Der Antrag erfolgt über das Online-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG): https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Die Antragstellung folgt dem First-Come-First-Serve-Prinzip. Schnelligkeit zahlt sich aus: Sichern Sie sich direkt die attraktive Förderung. Anträge für die Lkw-Abwrackprämie können bis 15. April 2021 an das Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und entwickeln Sie gemeinsam mit ihm ein für Sie maß­geschneidertes Gesamt­konzept.

* Nichtrückzahlbarer Zuschuss (Förderhöchstbetrag pro Unternehmen 800.000 €)

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