Selbst bei guter Planung kann es sein, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. Sorgen Sie vor. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei der Tarifauswahl – vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Erstattet werden Ihre vertraglich vereinbarten Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
Zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund verspätet antreten oder infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mindestens zwei Stunden Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen (und dieses mitversichert ist) – erstattet werden maximal die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Die Kosten einer Teilstornierung, z.B. einen Einzelzimmerzuschlag, erhalten Sie zurück, wenn ein mitversicherter Mitreisender (der auch Risikoperson ist) absagen muss.
Die Umbuchungskosten bei einer Umbuchung aus versichertem Grund – bis zu 42 Tage vor Antritt der Reise werden bis zu 30 € erstattet – auch bei persönlichen Gründen.