Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Das Konto mit Zukunft ist eine gute Grundlage für ein erstes finanzielles Polster Ihres Kindes.
Egal ob Taschengeld oder Spardose leeren – Ihr Kind lernt den verantwortungsvollen Umgang mit Geld.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Einmal eröffnet, passt sich das Konto mit Zukunft dem Alter und den Bedürfnissen Ihres Kindes an, bis es sich mit der Volljährigkeit in ein vollwertiges Girokonto verwandelt.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Ja, mit der Online-Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
3 Am Schalter Ihrer Sparkasse.
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