Hintergrund

Hintergrund

Sie kennen die Kreissparkasse Steinfurt als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahrzehnten. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern.

Uns ist es sehr wichtig, Sie transparent und fair darüber zu informieren und Ihre Zustimmung einzuholen. Durch Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen werden keine Preise geändert.

Lesen Sie dazu hier weitere Informationen. Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Übersicht der Anpassungen

Übersicht der Anpassungen

Was ist neu?

Echtzeitüberweisung
Seit 2018 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Überweisungen in Echtzeit durchzuführen – schnell, bequem und zuverlässig.

Mit den neuen europaweit geltenden gesetzlichen Vorgaben ist es nun erforderlich, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr neu mit Ihnen zu vereinbaren. Das sorgt dafür, dass alles weiterhin reibungslos funktioniert und Sie stets bestens informiert sind. Die Überweisung ist nun zum Beispiel bereits nach 10 Sekunden beim Empfänger.

Zustimmungsfiktion für Nicht-Verbraucher:innen
Die Zustimmungsfiktion bedeutet, dass Änderungen von Bedingungen oder Preisen automatisch als akzeptiert gelten, wenn Nicht-Verbraucher:innen nicht ausdrücklich innerhalb einer 2-Monatsfrist widersprechen. Dazu ist es nun erforderlich, die aktualisierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ neu mit Ihnen zu vereinbaren.

Ein Nicht-Verbraucher ist eine juristische Person oder eine Person, die bei einem Rechtsgeschäft im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Gegensatz zum Verbraucher, der eine natürliche Person ist, die zu privaten Zwecken handelt, sind Nicht-Verbraucher Unternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen wie GmbHs, AGs oder Vereine. 

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. 

Das geht ganz einfach und dauert nur eine Minute. Bitte stimmen Sie hier mit wenigen Klicks direkt mit Ihren Online-Banking Zugangsdaten oder mit Ihrer Sparkassen-Card zu. 

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Telefonisch für Privatkund:innen

Sonder-Telefonnummer 05451 55-11120 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr)

Telefonisch für Nicht-Verbraucher:innen

Business-Center-Telefonnummer 05451 55-11899 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr)

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

Fragen zur Zustimmung

Wieso muss ich aktiv zustimmen?

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wodurch Ihre Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen erforderlich ist. Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen. Sie können online, per Rückantwort oder telefonisch direkt, einfach und schnell zustimmen. 

Wie kann ich zustimmen?

Sie können über den "Jetzt zustimmen-Button" mit wenigen Klicks direkt mit Ihren Online-Banking Zugangsdaten oder mit Ihrer Sparkassen-Card zustimmen. Alternativ können Sie vor Ort in Ihrem Beratungs-Center, im Business-Center oder telefonisch zustimmen.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Um unsere Geschäftsbeziehung auf einer rechtlich sicheren Grundlage fortführen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Falls Sie uns diese noch nicht erteilt haben, holen Sie das bitte kurzfristig nach.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Die Bedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis sind Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung. Natürlich möchten wir Sie gerne als Kundin oder Kunden behalten und Sie weiterhin bei Ihren Finanzangelegenheiten begleiten. Leider können wir jedoch keine individuellen Vereinbarungen treffen. Um unsere Geschäftsbeziehung fortzuführen, brauchen wir daher Ihre Zustimmung zu den Änderungen.

Warum habe ich ein Erinnerungsschreiben zur Zustimmung erhalten?

Im Alltag geht das ein oder andere auch mal unter. Vielleicht ist es Ihnen mit der Zustimmungserklärung so ergangen? Uns fehlt noch Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Preisen und/oder aktuellen Kartenbedingungen, deswegen haben wir Sie per Post an Ihre Zustimmng erinnert.

Fragen zu den Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis

Ändern sich Preise?

Durch Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen werden keine Preise geändert.

Was ändert sich für mich? Habe ich dadurch Nachteile?

Durch Ihre Zustimmung werden keine Preise geändert. Im Preis- und Leistungsverzeichnis wurden lediglich Ergänzungen zu den Echtzeitüberweisungen und dem Zahlverfahren Wero aufgenommen. 

Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Was ändert sich für mich? Habe ich dadurch Nachteile?

Für Sie als Privatkunde ändert sich nichts.

Für Nicht-Verbraucher:innen gilt folgende Änderung zur Zustimmungsfiktion:
Die Zustimmungsfiktion bedeutet, dass Änderungen von Bedingungen oder Preisen automatisch als akzeptiert gelten, wenn Nicht-Verbraucher:innen nicht ausdrücklich innerhalb einer 2-Monatsfrist widersprechen. Dazu ist es nun erforderlich, die aktualisierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ neu mit Ihnen zu vereinbaren.

Fragen zu den neuen Bedingungen im Zahlungsverkehr

Was ändert sich für mich? Habe ich dadurch Nachteile?

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu Echtzeitüberweisungen, die europaweit gelten, ändern sich die Bedingungen für den Überweisungsverkehr. Die Echtzeitüberweisung ist nun zum Beispiel bereits nach 10 Sekunden beim Empfänger. Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass wir Sie künftig über den Erfolg oder Nichterfolg Ihrer beauftragten Echtzeitüberweisung informieren.

Darüber hinaus erfolgen weitere Anpassungen beim Zahlverfahren Wero. Die Wero-Bedingungen werden im Zusammenhang mit der schrittweisen Erweiterung der Wero-Funktionen angepasst (geplante Einführung E-Commerce und M-Commerce).

Zudem werden die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren aufgrund der Änderung bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst.

Fragen zu den neuen Bedingungen im Online-Banking

Was ändert sich für mich? Habe ich dadurch Nachteile?

Die Bedingungen für die Nutzung des elektronischen Kontoauszuges sowie die Nutzung des Elektronischen Postfachs (ggfs. auch im Firmenkundenportal) werden aufgrund der Änderung bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst.

Fragen zu den neuen Kartenbedingungen

Was ändert sich für mich? Habe ich dadurch Nachteile?

Um das Zahlen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), Mastercard® und Visa Card (Kreditkarte) noch einfacher und sicherer zu gestalten, aktualisieren wir unsere Kartenbedingungen (Debit- und Kreditkarte) um digitale Bezahlmöglichkeiten.

Für Kartenzahlungen im Online-Handel ist die Verwendung des Authentifizierungsverfahrens pushTAN 3D-Secure erforderlich, um die Zahlung einfach und sicher abzuwickeln.

Mit der Nutzung von Card Control können Sie rund um die Uhr die Funktionen Ihrer Karten selbst über die Internet-Filiale, die App "Sparkasse" oder die App "Mobiles Bezahlen" steuern. Dies bietet Ihnen ein zusätzliches Plus an Sicherheit und Kontrolle. Mit der aktuellen Änderung in Card Control können Sie für Ihre Debit- und Kreditkarten für einzelne Länder und Kontingente Aktvierungen bzw. Deaktivierungen für Auslandstransaktionen vornehmen.

Mit Ihrer Zustimmung statten Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte für künftige Bezahlverfahren aus.

Die Nutzung der Bezahlverfahren bleibt Ihnen selbst überlassen.

Fragen zu Phishing-Mails

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema Zustimmung im Umlauf. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Wir werden Sie im Rahmen der Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich bei einer E-Mail nicht sicher sind, rufen Sie uns bitte an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was per E-Mail verschickt wurde. Ein anderer Weg ist: Loggen Sie sich über unsere Homepage oder die Sparkassen-App in Ihr Online-Banking ein und sehen Sie in Ihrem Postfach nach. Dort finden Sie die Hinweise zu Änderungen.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Melden Sie uns verdächtige E-Mails. Leiten Sie sie zusätzlich an warnung@sparkasse.de weiter. Wir prüfen die Sache und verhindern die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Fragen zu Ansprechpartner:innen

Privatkunden:innen

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Rufen Sie uns auch gerne an unter 05451 55-11120 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) oder senden Sie uns eine E-Mail an info@ksk-steinfurt.de.

Nicht-Verbraucher:innen

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Rufen Sie auch gerne unser Business-Center unter 05451 55-11899 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@ksk-steinfurt.de.

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